Übersicht und Leistungen

  • kostenlose Nutzung von Bus und Zug im Bayerischen Wald
  • das OSSERBAD in Lam (Hallenbad – Freibad – Saunalandschaft) besuchen Sie so oft Sie wollen – ohne Eintritt zu bezahlen
  • Kostenlose Teilnahme an den geführten Wanderungen und Veranstaltungen der Lamer Winkel Tourist – Infos
  • bei Anreise mit dem Zug – Abholung vom Bahnhof in Lam (auf Wunsch erledigen wir mit Ihnen den ersten Einkauf
  • Hauseigene Sauna (Benutzung gegen Gebühr)
  • Aufbewahrung für Räder, Ski und Skischuhe
  • Schlitten und Schneeschuhe kostenlos zum Ausleihen
  • Verleih von Ski- und Snowboard-Ausrüstung bei den örtlichen Skischulen
  • Brötchenservice
  • Getränkeauswahl zu Selbstbedienung
  • kostenloses W-lan
  • eigene Gästeparkplätze direkt am Haus

Preisinformationen

  • In unseren Preisen sind die Nebenkosten und die Endreinigung bereits enthalten. Bei Kurzaufenthalt 1 – 3 Tage berechnen wir eine Gebühr von 20 Euro.
  • Bettwäsche, Handtücher/Duschtücher und Geschirrtücher stellen wir Ihnen zur Verfügung. Kinderbett und Kinderhochstuhl vorhanden. Zusätzliche Decken und Kissen bekommen Sie auf Wunsch.
  • Für Hunde berechnen wir pro Tag 5 Euro (ohne Futter), bitte Hundedecke mitbringen.
  • Die ortsübliche Kurabgabe wird gesondert in Rechnung gestellt.

An- und Abreisezeiten

  • Anreise ab 14.00 Uhr – bitte telefonsch unter 09943 – 1517 melden.
  • Abreise bis 10.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Stornobedingungen

Bis 30 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich,

danach werden 90 % des Mietpreises fällig.

 

Für mehr Sicherheit für Gast und Gastgeber empfehlen wir den Deutschland Reiseschutz.

Informationen unter www.erv.de.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag auf Grund der Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe.Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).

  1. 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage asu Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt wurde.
  2. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. 3. Vertragspartner sind das Hotel/der Vermietungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Hotel dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. 4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft Schadenersatz zu leisten.
  5. 5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. ( Richtsatz: 10 % bei Ferienwohnungen)
  6. 6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  7. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Kunde für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.
  8. 7. Der Gast, bzw. ein Dritter können den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.
  9. 8. Für Klagen des Vermieters gegen den Kunden /Gast, bzw. einem Driten, ist dessen Wohnsitz maßgebend.